Aus den Rezensionen zur 28. Auflage
"Diese Kommentierung kann es in jeder Hinsicht mit anderen Kommentierungen des FamFG aufnehmen, bietet sie doch eine zuverlässige Erläuterung der neuen Vorschriften, so wie man dies vom "Zöller" erwarten kann.
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Der Zöller ist nicht nur für Richter und Rechtsanwälte unerlässlich, sondern auch für Notare ein wichtiges Arbeitsmittel."
Notar Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode in NotBZ, 07/2010
"Insgesamt lässt sich festhalten, dass dieser bewährte Kurzkommentar mit seiner Qualität und Aktualität, sowohl in Bezug auf die Gesetzeslage als auch auf die Rechtsprechung weiterhin ein wertvolles Hilfsmittel bleiben wird."
Prof. Dr. Dirk Olzen, Düsseldorf in Juristische Rundschau, 11/2010
"Der Zöller kann daher insgesamt stolz auf eine 100jährige Erfolgsgeschichte zurück blicken, die durch die Neuauflage in jeder Hinsicht fortgesetzt wird. Jedem, der sich mit der ZPO, dem FamFG und denn kommentierten Nebengesetzten zu befassen hat, kann die Anschaffung des neuesten Zöller nur wärmstens ans Herz gelegt werden. Der Zöller ist für die Zivilprozessrechtspraxis ein unentbehrliches Hilfsmittel, das einem für jede Fragestellung Antworten bietet oder es zumindest ermöglicht, sich anhand der Fundstellen, weitere Informationen zu beschaffen."
Richter und Dipl.-Rechtspfleher Markus Lamberz, derzeit FHR NRW in Rpfleger, 07/2010
"Gleichwohl ist es dem "Zöller" bis heute gelungen, eine führende Stellung als ein ZPO-Kommentar zu behaupten, der über Literatur- und Rechtsprechungsnachweise hinaus sich jeweils knapp, aber in der Regel erschöpfend zu aktuellen Praxisfragen äußert."
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Sangmeister, LL.M, München in NJW, 22/2010
"Für das bekannt hohe Niveau der Kommentierung in den Vorauflagen stehen nicht nur die bekannten, sondern auch die hinzugekommenen Autoren."
Vors. Richter am OLG Dr. Hans-Ulrich Maurer, Stuttgart in FamRZ, 14/2010
"Nach wie vor nimmt der Zöller eine exponierte Position innerhalb der ZPO-Kommentarliteratur ein. Seine Praxisbezogenheit gepaart mit dem Rechtsprechungsstand von August 2009 und der fundierten Aufbereitung der streitigen Fragen des Prozessrechts machen ihn zum unverzichtbaren Hilfsmittel - besonders für den Junganwalt."
Jens Jenau in justament, 1/2011
Aus den Rezensionen zur 27. Auflage
"Die Anschaffung des zumeist im zweijährlichen Turnus neu erscheinenden Zöller ist für den im Zivilrecht tätigen Praktiker unverzichtbar. Seit langem steht der Kommentar für leicht zu-gängliche, praxisnahe und aktuelle Erläuterungen der wesentlichen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften. Auflage für Auflage werden die Ausführungen an die vom Gesetzgeber veranlassten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und die Entwicklungen des Zivilprozessrechts durch Rechtsprechung und Schrifttum verlässlich aufbereitet. Zugleich setzen die Autoren immer wieder Akzente, die häufig die Meinungsbildung in der Praxis und damit letztlich die Rechtsfortbildung beeinflussen. (...) Diese Vorzüge gepaart mit einer hervorragenden Übersichtlichkeit und klarer Sprache haben den Zöller im Verlauf der Jahre nicht ohne Grund zum bevorzugten Arbeitsmittel in der Zivilrechtspraxis werden lassen. Auch die Neuauflage bestätigt die herausragende Position des Kommentars. Tag für Tag beweist der Kommentar seine hervorstechenden Eigenschaften in puncto Praxisbezug und Aktualität sowie seine Stellung als schneller und sicherer Wegweise bei der Lösung - auch entlegener - zivilverfahrensrechtlicher Probleme. Forensik auf dem Gebiet des Zivilrechts ohne den Zöller bleibt undenkbar."
Richter Dr. Alexander Walter, Koblenz in SVR Nr. 4/2009
"Als Standardwerk kommen Wissenschaft und Praxis am "Zöller" nicht vorbei. Rechtsanwälten, Inkassodienstleistern, Gerichten und Gerichtsvollziehern kann der neue "Zöller" unbedingt empfohlen werden!"
Stefan Mroß in Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung, Nr. 4/2009
"Die Neuauflage des Zöller Kommentars zum Zivilprozessrecht mit allen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur besticht - wie jeder Zöller - durch ihre unübertroffene Qualität. Darüber hinaus erhielt der Kommentar auch ein neues, noch schöneres Gesicht."
(Versorgungswirtschaft, Nr. 4/2009)
"Der Kommentar ist (nicht nur) für forensisch tätige Praktiker ein "Muss"."
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hubert Schmidt, Koblenz in Anwaltsblatt, Nr. 2/2009
Aus den Rezensionen zur 26. Auflage
"Insgesamt kann der Zöller jedem Notar zur Anschaffung empfohlen werden."
Notar Dr. Maximilian Zimmer in NotBZ 1/2008
"Der Zöller besticht durch seine Aktualität und seinen ervorragenden Praxisbezug."
Notar Prof. Walter Böhringer in BWNotZ 7/2007
"... das geltende Zivilprozessecht wird in einer außerordentlichen Qualität hervorragend kommentiert."
RiAG Dr. Martin Menne in Rpfleger 6/2007
"So führt auch dieses Mal für Wissenschaft und Praxis am Zöller kein Weg vorbei."
Prof. Dr. Dirk Olzen in Juristische Rundschau 4/2007
"Als einen Klassiker des Zivilprozessrechts kennt ihn jeder Jurist. Weniger bekannt ist er als wahrer Klassiker des Gemeinschaftsprivatrechts. Und das ist er."
Priv. Doz. Dr. Martin Gebauer in GPR 5/2007
"Hierzu [zum Prozessrecht] gibt es keinen Besseren als den "Zöller". Seit Jahren ist der "Zöller" führend unter den ZPO-Kommentaren. Seine Kommentierung hat bei Gericht Gewicht."
Norbert Schneider in AGS Zeitschrift für ds gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement 5/2007
"Der deutsche Jurist ist in der glücklichen Lage, auf mehrere hervorragende Handkommentare zum Zivilprozessrecht zugreifen zu können. In dieser Konkurrenz hält - wie er unter Juristen allgemein bezeichnet wird - "der Zöller" nach wie vor seine Spitzenstellung. Dies ist auf eine besonders gelungene Verbindung von knapper und präziser Einführung in die jeweilige Rechtsmaterie und anschließend ausdrücklicher und kompetenter Darstellung von Einzelproblemen zurückzuführen, wobei er kaum eine auch noch so entlegen erscheinende Frage, die für den Praktiker im Einzelfall aber von großer Bedeutung sein kann, unbeantwortet lässt. Er versteift sich dabei nie in theoretische Erörterungen und abseitige Streitfragen, sondern räumt der Judikatur stets den Vorrang ein. Das bedeutet aber nicht, dass er sich mit eigenen Stellungnahmen zurückhält und keinen Beitrag zur Rechtsfortbildung leistet.
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Ohne jede Einschränkung kann aber gesagt werden, dass "der Zöller" im Alltagsgebrauch der zuverlässigste und überzeugendste Ratgeber der deutschen Zivilprozessliteratur ist - ganz besonders was den wiederum von Philippi bearbeiteten familienrechtlichen Teil angeht. Und nicht nur dies: Er regt auch sehr oft zum Nachdenken an und bietet dem auch nur einigermaßen passionierten Juristen einen hochinteressanten Lesestoff."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Ludwig Bergschneider, München in FamRZ 20/2007
Zur den Vorauflagen meinten Ihre Kollegen:
"Das Werk selbst und seinen herausragenden Platz unter den führenden Kommentaren zur ZPO darzustellen erübrigt sich."
Richter am LG Dr. Bruno Menhofer in NZM 12/2005
"Auch mit der Jubiläumsauflage ist wieder ein echtes Meisterwerk gelungen, welches wissenschaftlich fundiert, aber dennoch praxisnah ist ... es ist für jeden Praktiker, der umfassend und gründlich, aber auch Zeit sparend prozessuale Fragen zu bearbeiten hat, schlechthin unentbehrlich."
RA Prof. Dr. Walter Löwe in MDReport 8/2005
"In der ihnen eigenen, klaren und gut lesbaren Form der Erläuterung nehmen die Autoren zu einer Fülle von Einzelfragen Stellung und setzen sich kritisch mit den ersten Äußerungen zum neuen Kostenrecht auseinander."
RiAG Dr. Martin Menne in NotBZ 4/2005
"Der Zöller ist heute der bevorzugte ZPO-Kommentar."
RiOLG a.D., RA Dr. Egon Schneider in ZAP-Buch- Report 6/2005
"Der Zöller ist "... ein Werk, das sich durch präzise Information, aktuelle Verarbeitung von Rechtsprechung und Literatur, aber auch durch Meinungsführerschaft bei umstrittenen Rechtsfragen auszeichnet."
Notar Dr. Christof Münch in DNotZ 6/2005
"Die beeindruckende Aktualität, die Fülle an Informationen, der hohe Praxisbezug und nicht zuletzt das durchwegs gleichmäßig hohe Niveau der Bearbeitung ..."
Univ.-Doz. Dr. Georg Kodek LL.M. in ZZP 4/2005
"Zum Schluß sei noch einmal betont, daß man das Werk haben muß, wenn man mit dem Zivilprozeß zu tun hat. Eine bessere Empfehlung gibt es nicht."
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Helmut Büttner in FamRZ 17/1999